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Sehr geehrte/r... ,
wir haben Ihre E-Mail erhalten und bedauern Ihre persönlichen Umstände sehr.
Die Handlungsmöglichkeiten der Gewerbeaufsicht sind im Falle von Mobilfunkstationen sehr begrenzt. Die gesetzlichen Grundlagen zu Hochfrequenzanlagen (Mobilfunkstationen) sind im Bundesimmissionsschutz-Gesetz i.V. mit der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) – Verordnung über elektromagnetische Felder - angesiedelt. In der 26. BImSchV sind die Grenzwerte (elektromagnetische Feldstärke) für Mobilfunkstationen geregelt.
Die o.g. Grenzwerte werden bei allen bisher in Weil im Schönbuch errichteten 6 Mobilfunkstationen deutlich unterschritten. Auch die neu errichtete, aber noch nicht in Betrieb genommene Mobilfunkstation in der Forststraße, wird die geforderten Grenzwerte einhalten.
Die Beurteilung, ob die Grenzwerte der Mobilfunkstationen eingehalten werden, obliegt der Bundesnetzagentur - Außenstelle Konstanz (www.bundesnetzagentur.de). Die Bundesnetzagentur überprüft die Antragsunterlagen des Mobilfunkbetreibers und erstellt bei Einhaltung aller Anforderungen die sogenannte ‚Standortbescheinigung‘ für die Mobilfunkstation. Erst nach Erhalt der Standortbescheinigung darf der Mobilfunkbetreiber die Mobilfunkstation in Betrieb nehmen.
Die letzten 3 Mobilfunkstationen wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur im Sommer 2009 in Betrieb genommen. Für die geplante bzw. neu errichtete Mobilfunkstation in der Forststraße wurde bisher noch keine Standortbescheinigung ausgestellt. Demzufolge ist davon auszugehen, dass die Mobilfunkstation noch nicht in Betrieb ist.
Weitergehende und sehr ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde Weil im Schönbuch. Dort erfahren Sie u.a., dass schon viele Aktivitäten zur Information und zum Schutz der Bevölkerung in Weil im Schönbuch unternommen worden sind.
http://www.weil-im-schoenbuch.de/aktuel ... 3?ID=53068
Für die Erstellung eines Mobilfunkvorsorgekonzeptes beauftragte die Gemeinde Weil im Schönbuch die Erstellung eines Mobilfunkgutachtens. In der Gemeinderatssitzung am 4. Mai 2010 stellte Dr. Gritsch vom TÜV Süd dieses Gutachten zur Mobilfunkversorgung in Weil im Schönbuch vor (Mobilfunkgutachten und Immissionskataster). Über die Ergebnisse des Gutachtens (deutliche Unterschreitung der Grenzwerte der 26. BImSchV) wurde im Gemeinderat bei hoher Zuschauerbeteiligung ausführlich diskutiert. Eine Änderung der bisherigen Betriebsweise der Mobilfunkstationen konnte nicht festgestellt werden. Die Baugenehmigung für die Mobilfunkstation in der Forststraße konnte ebenfalls nicht versagt werden, sodass dem Betrieb der Anlage rechtlich nichts entgegensteht.
Hr. Dr. Gritsch machte an dieser Stelle ebenfalls deutlich, dass derzeit noch kein wissenschaftlicher Beleg dafür finden ist, wonach sich Mobilfunkanlagen gesundheitlich nachteilig auswirken. Dies sei auch die Position der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Daher sind von Seiten der Gewerbeaufsicht derzeit keine weitergehenden Maßnahmen aus verwaltungstechnischer Sicht möglich.
Eine Kopie dieser E-Mail erhält die Amtsleitung von Bauen und Gewerbe, Hr. Dr. Nxxx
Für weitere Fragen stehen wir zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Dxxx Gäxxx
Dipl-Ing. (FH)
Landratsamt Böblingen
Bauen und Gewerbe
- Gewerbeaufsicht -
71034 Böblingen



t auf eventuelle Störquellen, fragt andere Bürger. Da schlagen wir bei der psychischen Belastung durch den Tinnitus gleich mal eine Einweisung in eine Erholungsklinik vor. Mit diesem Gutachten muss ich mich nun weiter um Klärung bemühen? Einen chronischen Tinnitus, der mal Auftritt und mal nicht, mal brummt/ pfeift und morst...wie bei vielen anderen und zur gleichen Zeit. Ich könnte echt ausflippen...und es brummt seit ein paar Tagen wie doof und ca. ab 21.Uhr sind dann auch die Flugzeuge wieder zu hören.