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valanar hat geschrieben:Messung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschen
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachse ... 17444.htmlGrundlagen, Wirkung:
Die Wahrnehmung von Geräuschen mit überwiegenden Anteilen im Frequenzbereich zwischen 10 und 90 Hz (tieffrequente Geräusche) kann durch die im Immissionsschutz verbreitete A-Frequenzbewertung nicht ausreichend abgebildet werden.Häufig beginnt die Belästigung schon bei Überschreitung der Hörschwelle. Das Hörempfinden ist in diesem Frequenzbereich jedoch nicht mehr ausgeprägt. Es stehen eher andere Empfindungen wie z. B. Ohrendruck, Dröhn- oder Schwingungsgefühle und Verunsicherungsgefühle im Vordergrund. Hinzu kommt, dass tieffrequenter Schall, sofern er nicht ohnehin durch Körperschall übertragen wird (siehe auch Erschütterungen), beim Übergang in Gebäude nur wenig abgeschwächt wird und in geschlossenen Räumen mit gebräuchlichen Abmessungen sogar resonant verstärkt werden kann. Verursacher tonhaltiger, tieffrequenter Schallimmissionen sind vorwiegend industrielle Quellen, wie z. B. Ventilatoren, langsam laufende Verbrennungsmotoren, Brenner, Siebe, Mühlen und Schwingförderanlagen aber u. U. auch Verkehrswege.
An dieses Amt habe ich eben eine Email geschickt, Antwort werde ich hier Posten.
Gruß
Conny





